Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrechte und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Auch ein nach ausführlichem Briefing mündlich erteilter Auftrag gilt als bindend.

Alle Entwürfe, Texte, Konzepte, Reinausführungen und Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann; wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe, Konzepte, Texte, Reinausführungen und Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Urhebers. Jede Nachahmung - auch in Teilen - ist unzulässig. Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftragnehmer das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zu Schadenersatz.

Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

Vergütung
Entwürfe, Texte, Konzepte, Reinausführungen und Werke bilden, wenn sie als Komplettleistung angefordert werden, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die (sofern ausgewiesen) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe, Texte, Konzepte, Reinausführungen und/oder Werke geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die vom Auftraggeber erstellten Angebote und Rechnungen sind um den gesetzlich vorgegebenen Betrag (5,3% aller Einnahmen des Auftragnehmers / Jahr 2009) der Abgaben an die KSK reduziert. Der Verwerter der künstlerischen Leistung ist gesetzlich verpflichtet, die Künstlersozialabgabe selbstständig abzuführen.

 

Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe, finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen, höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen wie Manuskriptstudium, Drucküberwachungen etc. werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vollmachten zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Photos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind,  sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern nicht anders vereinbart.

 

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen, Texten und Werken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber Computerdaten, so ist dies  gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

 

Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen und Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern notwendige Fremdleistungen bei Dritten in Auftrag gegeben werden, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Mit der Genehmigung von Textentwürfen und Konzeptionen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Konzepte entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit sind vom Auftraggeber zu verifizieren. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

 

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. 
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland: Entwurfs- und Entwicklungsleistungen beinhalten eine aufgaben- und anforderungsgerechte Darstellung der entworfenen Ergebnisse in Form von Textbeispielen, Zeichnungen, Plänen und/oder computergestützten Visualisierungen, so dass diese Unterlagen dem Auftraggeber die gestaltete Lösung kommunizieren und verständlich machen können. Besonders aufwendige Visualisierungen, die auf Anforderung des Auftraggebers für bestimmte Präsentationszwecke erstellt werden sollen oder Planunterlagen und Dateien, die speziell für die Weitergabe und als Vorlage für weitere, am Entwicklungsprozess beteiligte Parteien dienen, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.

Beratungsleistungen, die innerhalb des Entwurfsprozesses erbracht werden, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche Leistungen müssen gesondert vereinbart werden. Sie werden nach Zeit- und Materialaufwand berechnet. Der Stundensatz des Auftragnehmers errechnet sich auf Basis der individuellen Betriebskostenrechnung und berücksichtigt auch besondere Qualifikationen und Erfahrungen.